Home » BEST AGER » In guten Tagen vorsorgen: Die Malteser setzen sich für Menschen ein, die Hilfe brauchen
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Die Malteser setzen sich für Menschen ein, die Hilfe brauchen, vom ersten Lebenstag bis zum letzten.

Dabei leisten die Malteser nicht nur Unterstützung in akuten Bedarfssituationen, sondern bieten auch Rat und Hilfestellung zu Vorsorgemaßnahmen an.

Ob bei Demenz, in der Hospizarbeit, den Begleitdiensten, der Obdachlosenhilfe oder bei Einsätzen in Krisengebieten – auf die Malteser können Menschen zählen. Die Malteser, die auf eine 950 Jahre lange Geschichte zurückblicken, helfen in jeder Lebenslage. Auch wenn es um Vorsorge für Krankheit, Betreuungsbedürftigkeit oder das Ordnen des Nachlasses geht.

Rechtzeitig vorsorgen

Krankheit und Tod gehören zum Leben, dennoch wird das Thema von vielen verdrängt. Es hilft jedoch nicht nur den Lebenspartnern, Kindern, Enkeln oder Freunden, wenn Vertretungsrecht und Erbe rechtzeitig geklärt sind, sondern auch den Betroffenen selbst. Ohne Testament greifen gesetzliche Regelungen. Das sind Einheitslösungen, die möglichst vielen Menschen gerecht werden müssen und deswegen in den seltensten Fällen auf die individuellen Umstände passen.

Jeder Erwachsene sollte sich beizeiten Gedanken zur Vorsorge machen.

Um die Bedürfnisse und Wünsche des Menschen, der Unterstützung benötigt, im Ernstfall bestmöglich zu berücksichtigen, haben die Malteser Vorlagen herausgebracht, die Interessierte auf der Website der Malteser downloaden oder kostenlos bestellen können.

Ohne Regelung greift das Ehegattennotvertretungsrecht

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und besteht keine rechtliche Betreuung, greift seit dem 1. Januar 2023 in der Regel das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht automatisch, wenn ein Ehepartner durch Krankheit oder Bewusstlosigkeit keine eigenen Entscheidungen zu seiner Gesundheit treffen kann.

Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, beispielsweise das Umsetzen einer Patientenverfügung, der Abschluss von Verträgen zu Behandlung, Rehabilitation und Pflege, regelt dann der Ehepartner – so lange, bis die erkrankte Person wieder selber handeln kann, jedoch höchstens für ein halbes Jahr. Dauert der Zustand länger an, muss ein Betreuer bestellt werden.

Vorsorgevollmacht und Testament

Das Erstellen einer Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass die hilfsbedürftige Person bestmöglich in ihrem Sinne und von der von ihr dafür eingesetzten Person vertreten wird. Sie schränkt die Vertretung nicht auf rein gesundheitliche Belange ein, auch ist die Vertretungsdauer mit einer entsprechenden Vollmacht nicht auf sechs Monate begrenzt.

Doch nicht nur die eigene Versorgung sollte man regeln, auch der Nachlass sollte rechtzeitig geordnet sein. Liegt kein Testament vor, greift eine gesetzliche Erbfolge, die nach dem Ableben einer Person ohne das Vorliegen eines Testaments nicht nachträglich geändert werden kann.

Den Nachlass ordnen

Wenn weder Testament noch Erben vorhanden sind, erbt der Staat.

Wer sich über die Gesetzeslage zu diesem Thema informieren möchte, einschließlich steuerlicher Aspekte, Beispielen aus der Praxis und weiterer wertvoller Informationen wie zum Beispiel zur Möglichkeit einer Testamentsspende, findet auch dazu bei den Maltesern Rat und Hilfestellung. Ganz gemäß dem Versprechen der Malteser … weil Nähe zählt.

Wenn Sie sich weiterführend über das Thema Vorsorge und Testament informieren möchten, bestellen Sie den Nachlass-Ratgeber der Malteser oder informieren Sie sich über die kostenfreie telefonische Anwaltssprechstunde des Teams Erben und Vererben: 0221 9822-2322

IM ÜBERBLICK

Die Patientenverfügung enthält die schriftliche Einwilligung oder Ablehnung zu konkreten medizinischen Maßnahmen für Situationen, in denen der Verfügende nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie gilt gegenüber ärztlichem Personal sowie Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuern.

Mit einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen benannt werden, die den Verfügenden in bestimmten Bereichen, z.B. gegenüber Behörden, ärztlichem und pflegerischem Personal, vertreten dürfen.

Per Testament kann der Testierende abweichend vom deutschen Erbrecht bestimmen, wer etwas erben, ob jemand und wer ein Vermächtnis erhalten soll, ob es einen Testamentsvollstrecker geben soll und vieles mehr. Ein gültiges Testament muss handschriftlich oder notariell verfasst sein. Auch eine frühzeitige Regelung des digitalen Nachlasses ist ein wichtiger Baustein umfassender Vorsorge.

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