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Die Malteser setzen sich für Menschen ein, die Hilfe brauchen, vom ersten Lebenstag bis zum letzten.

Dabei leisten die Malteser nicht nur Unterstützung in akuten Bedarfssituationen, sondern bieten auch Rat und Hilfestellung zu Vorsorgemaßnahmen an.

Ob bei Demenz, in der Hospizarbeit, den Begleitdiensten, der Obdachlosenhilfe oder bei Einsätzen in Krisengebieten – auf die Malteser können Menschen zählen. Die Malteser, die auf eine 950 Jahre lange Geschichte zurückblicken, helfen in jeder Lebenslage. Auch wenn es um Vorsorge für Krankheit, Betreuungsbedürftigkeit oder das Ordnen des Nachlasses geht.

Rechtzeitig vorsorgen

Krankheit und Tod gehören zum Leben, dennoch wird das Thema von vielen verdrängt. Es hilft jedoch nicht nur den Lebenspartnern, Kindern, Enkeln oder Freunden, wenn Vertretungsrecht und Erbe rechtzeitig geklärt sind, sondern auch den Betroffenen selbst. Ohne Testament greifen gesetzliche Regelungen. Das sind Einheitslösungen, die möglichst vielen Menschen gerecht werden müssen und deswegen in den seltensten Fällen auf die individuellen Umstände passen.

Jeder Erwachsene sollte sich beizeiten Gedanken zur Vorsorge machen.

Um die Bedürfnisse und Wünsche des Menschen, der Unterstützung benötigt, im Ernstfall bestmöglich zu berücksichtigen, haben die Malteser Vorlagen herausgebracht, die Interessierte auf der Website der Malteser downloaden oder kostenlos bestellen können.

Ohne Regelung greift das Ehegattennotvertretungsrecht

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und besteht keine rechtliche Betreuung, greift seit dem 1. Januar 2023 in der Regel das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht automatisch, wenn ein Ehepartner durch Krankheit oder Bewusstlosigkeit keine eigenen Entscheidungen zu seiner Gesundheit treffen kann.

Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, beispielsweise das Umsetzen einer Patientenverfügung, der Abschluss von Verträgen zu Behandlung, Rehabilitation und Pflege, regelt dann der Ehepartner – so lange, bis die erkrankte Person wieder selber handeln kann, jedoch höchstens für ein halbes Jahr. Dauert der Zustand länger an, muss ein Betreuer bestellt werden.

Vorsorgevollmacht und Testament

Das Erstellen einer Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass die hilfsbedürftige Person bestmöglich in ihrem Sinne und von der von ihr dafür eingesetzten Person vertreten wird. Sie schränkt die Vertretung nicht auf rein gesundheitliche Belange ein, auch ist die Vertretungsdauer mit einer entsprechenden Vollmacht nicht auf sechs Monate begrenzt.

Doch nicht nur die eigene Versorgung sollte man regeln, auch der Nachlass sollte rechtzeitig geordnet sein. Liegt kein Testament vor, greift eine gesetzliche Erbfolge, die nach dem Ableben einer Person ohne das Vorliegen eines Testaments nicht nachträglich geändert werden kann.

Den Nachlass ordnen

Wenn weder Testament noch Erben vorhanden sind, erbt der Staat.

Wer sich über die Gesetzeslage zu diesem Thema informieren möchte, einschließlich steuerlicher Aspekte, Beispielen aus der Praxis und weiterer wertvoller Informationen wie zum Beispiel zur Möglichkeit einer Testamentsspende, findet auch dazu bei den Maltesern Rat und Hilfestellung. Ganz gemäß dem Versprechen der Malteser … weil Nähe zählt.

Wenn Sie sich weiterführend über das Thema Vorsorge und Testament informieren möchten, bestellen Sie den Nachlass-Ratgeber der Malteser oder informieren Sie sich über die kostenfreie telefonische Anwaltssprechstunde des Teams Erben und Vererben: 0221 9822-2322

IM ÜBERBLICK

Die Patientenverfügung enthält die schriftliche Einwilligung oder Ablehnung zu konkreten medizinischen Maßnahmen für Situationen, in denen der Verfügende nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie gilt gegenüber ärztlichem Personal sowie Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuern.

Mit einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen benannt werden, die den Verfügenden in bestimmten Bereichen, z.B. gegenüber Behörden, ärztlichem und pflegerischem Personal, vertreten dürfen.

Per Testament kann der Testierende abweichend vom deutschen Erbrecht bestimmen, wer etwas erben, ob jemand und wer ein Vermächtnis erhalten soll, ob es einen Testamentsvollstrecker geben soll und vieles mehr. Ein gültiges Testament muss handschriftlich oder notariell verfasst sein. Auch eine frühzeitige Regelung des digitalen Nachlasses ist ein wichtiger Baustein umfassender Vorsorge.

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BEST AGER

Johanna Quaas ist 95 Jahre alt und hat einen Eintrag im „Guinness Buch der Weltrekorde“ als älteste aktive Wettkampfturnerin der Welt. Bis vor Kurzem schlug sie Räder, beherrschte Kopf- und Handstand mühelos und auch der Abgang vom Reck gelang ihr fehlerfrei. Sie gewann Dutzende Preise, war elfmal in Folge deutsche Senioren-Turnmeisterin. Im Interview spricht sie über Fitness im Alter und darüber, wie sie 100 werden will. 

Wie geht es Ihnen, Frau Quaas, wie fühlen Sie sich?

Aktuell leider nicht so gut: Bei einem Pfingstausflug bin ich vom Rad gestürzt und bin derzeit mit Oberschenkelhalsbruch im Krankenhaus, bin also vom Rad auf den Rollator „umgestiegen“. Aber ich bewege mich damit schon wieder recht gut. Gleich nach dem Krankenhaus geht’s dann zur Rehabilitation. Ich will sofort wieder fit werden und möglichst wieder aufs Fahrrad steigen!

Sonst fühle mich eigentlich ganz gut! Leider kann ich wegen eines Bänderrisses vor zwei Jahren keine Wettkämpfe mehr turnen, mache aber nach wie vor jeden Tag Sport.   

Sport ist Ihre Leidenschaft – ein Leben ohne, können Sie sich das überhaupt vorstellen?

Nein. Ohne Bewegung könnte ich nicht leben. Ich hatte das Glück, mein Hobby zum Beruf machen zu können. Es gibt viele Bewegungsarten, die mir Freude bereiten. 

Ihren ersten Wettkampf hatten Sie mit neun – vor 86 Jahren!

Ja, das war 1934/35, da durfte ich das erste Mal an einer Kreismeisterschaft teilnehmen. Für die Sieger gab es einen Eichenzweig.

Dabei blieb es nicht. Sie sind dem Sport treu geblieben, was fasziniert Sie am Turnen?

Mich fasziniert das Beherrschen der Übungen an den Geräten und deren Vielseitigkeit. Zum Beispiel Boden, Barren, Reck, Sprung und Gymnastik. Diese Übungen entwickeln den ganzen Körper.

Sie waren die älteste Wettkampfturnerin Deutschlands! Ihre Konkurrenz war stets deutlich jünger. Störte Sie das?

Nein, das hat mich nicht gestört, aber mir taten die Turnerinnen leid, sie wollten ja auch den Meister in ihrer Altersklasse küren.

2010 bin ich das letzte Mal bei einer Meisterschaft angetreten, turnte in der Riege der 70–75-jährigen und habe diese auch gewonnen. Das war ein schöner Abschluss für mich.

Ist Bewegung das Rezept für ein hohes Alter?

In jedem Alter ist Bewegung gut für den Körper. Es muss ja nicht Leistungssport sein. Vor allem Bewegung an frischer Luft ist wichtig. Es wäre gut, wenn sich mehr Leute in Gymnastikgruppen bewegen würden, gemeinsam macht es ja auch mehr Spaß.

Wie sieht Ihr Fitness-Programm aus?

 Ich übe noch fast jeden Tag, gehe zweimal pro Woche ins Fitness-Studio. Außerdem habe ich die Aroha- und Tibet-Gymnastik für mich entdeckt. Durch die Tibeter-Übungen habe ich gelernt, tief ein- und auszuatmen. Ich unternehme auch gern Radtouren. Die jungen Leute heute machen ja lieber Aerobic und Zumba, wenn ich noch einen Termin frei hätte, hätte ich das vielleicht auch versucht.

Reicht Sport allein? Wie wichtig ist der Lebensstil, die Ernährung?

Früher habe ich auf meine Ernährung nicht geachtet, nicht so gesund gelebt, da kam viel Fleisch auf den Tisch und Wurst auf die Schnitten. Jetzt esse ich auch noch von allem, aber nicht mehr so viel, eben bewusster. Auch sehr viel Obst, schon zum Frühstück. Aber ich mache keine Diät. Ich esse auch Schokolade und Kuchen, teile es mir aber ein. Süßes gibt’s zur Belohnung.

Setzen Sie sich noch Ziele?

Zurzeit bin ich ganz zufrieden. Ich denke, ich werde weiter in Bewegung bleiben und mich ganz sicher bis über 100 fit halten.

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